Donnerstag, 14. Juli 2016

LATERNE, LATERNE,

Laterne, Laterne,
Sonne, Mond und Sterne.
Brenne auf, mein Licht,
brenne auf, mein Licht,
aber nur meine liebe Laterne nicht!(altes deutsches Kinderlied)


Vorletzte Woche gab es im Raum Stuttgart einmal mehr einer sogenannte allgemeinen Verkehrskontrolle durch die Rennleitung. Sie zogen alle Kradler und Rollerfahrer raus. (Man fragt sich schon warum Autofahrer nicht zur Allgemeinheit gehören, wenn es eine allgemeine Verkehrskontrolle sein soll).

Besser passen würde vielleicht auch: Gemeine Verkehrskontrolle. In der Tat, gibt es bei der Rennleitung schon ein paar ganz spezielle Gesellen, welche entweder veraltetes Wissen über Moppeds anwenden möchten oder manche Verordnung über den eignen gesunden Menschenverstand stellen. Natürlich nur sofern vorhanden.

An besagtem Tag war B. aus W. (Buchstaben von der Redaktion ausgetauscht) auf der Landstraße unterwegs. Es war ein Freitag Nachmittag, auf Stuttgarts Straßen sind mal wieder richtig viele Verkehrsteilnehmer unterwegs und das bei 35 Grad Sonnenschein. 
Bildquelle: Auto-Bloggerin.de
 B. war unterwegs nach Hause, er wollte anschließend ein schönes Wochenende mit seiner LAG H. auswärts verbringen. Nicht mehr weit bis nach Hause. Nun, da zog ihn die Rennleitung zur Kontrolle heraus. Begründung: Er habe seine Zusatzscheinwerfer angeschalten. Aha.

Nach dem Grund gefragt, antwortete B. aus W. wahrheitsgemäß: "Damit ich besser gesehen werde". Die Rennleitung konnte ggfls die Begründung nachvollziehen, zog es aber vor das ganze Mopped abzuchecken. Danach begaben sie sich in Ihren Polizeibus um die Papiere zu checken. Der Bus stand auf dem Parkplatz mit laufendem Motor. Klar, Klimaanlage an, während nicht nur B. aus W. sonderen auch weitere Biker sich bei 35 Grad in voller Montour draußen einen abschwitzten.  Sehr zuvorkommend die Rücksichtnahme der Rennleitung. Nach sage und schreibe 20 Minuten kam die RL zum Ergbnis, das die Zuschatzscheinwerfer ja Nabelscheinwerfer sind und es zu diesem Zeitpunkt kein Nebel mit Sichtweiten unter 50 Meter vorherrschte. Über die geistige Sichtweise der Rennleitung lässt sich nur oraklen. Der enstandene Eindruck lässt aber den Schluss zu, das es erheblich weniger als 50 Meter geistige Sichtweite waren.

Zeitstrafe sprach die Rennleitung nicht aus, dafür eine Geldstrafe in Höhe von zwanzig Ocken. Dem Hinweis, das Motorradfahrer kaum noch als solche wahrgenommen werden, da Autofahrer immer häufiger mit grellem Tagfahrlicht fahren, konnte die Rennleitung nicht nachvollziehen. Dabei können bereits Kindergartenkinder Motorräder mit eingeschalteten Zusatzleuchten von Autos mit Tagfahrlicht unterscheiden. Vielleicht haben die Kinder auch nur bessere Augen.
Bildquelle: MV-Motorrad.de

Die meisten Moppedfahrer welche Zusatzscheinerfer serienmäßig oder auch nachträglich verbaut haben, schalten diese zusätzlich zum Abblendlicht ein. Einfach um besser gesehen zu werden. Das sie damit außer bei Nebel und Sichtweiten unter 50 Meter illegal unterwegs sind, müssen sie in kauf nehmen. 

In diesem traurigen Fall musste B. aus W. zähnknirschend das Ticket von 20 Ocken akzeptieren. Es kommt halt immer darauf an, welche Typen gerade bei der Rennleitung den Dienst verrichten.  Es gibt nämlich aufgrund der eingeschalteten Nebelschweinerfer keinen negative Einflußnahme auf den öffentlichen Straßenverkehr. Nebelscheinwerfer blenden eben nicht. 

Einzig zu beachten sind beim nachträglichen Einbau, einige Abstandsparameter.


Bildquelle: on2r.eu






Was also tun? Mittlerweile gibt es sogar solche Schweinwerfer, welche als Positionsleuchten zugelassen sind. Ob dies dann bei der Rennleitung hilft, ist auch eine interessante Frage...

Resumee: Es ist allemal besser zwanzig Ocken abzugeben als von einem Autofahrer nicht als Kradler erkannt und umgemäht zu werden.


Bildquelle: Moppedblog Stuttgart

Beamer: Ablendlicht, Nebelscheinwerfer und Standlichtern in LED Ausführung.