Mittwoch, 23. August 2017

E-Nummern an Zubehörteilen – die Fakten





E-Nummern (ECE) an Zubehörteilen – die Fakten


Analog zu den anhalten guten Verkaufszahlen der Motorradhersteller erlebt auch die Zubehörbranche einen Verkaufsboom.  Damit einher geht die Frage, ob man jedes Zubehörbauteil welches der Markt anbietet,  ohne weiteres am Motorrad angebauen bzw. ein Originalteil ersetzen kann – ohne mit der Rennleitung oder dem TÜV ins Gehege zu geraten.



Es gibt in der Tat Bauteile, welche man ohne Eintragung ersetzen darf. Dazu gehört erstaunlicherweise der Kupplungshebel; wohingegen der Bremshebel nur mit einer entsprechenden Typgenehmigung (E-Nummer) oder ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) ausgetauscht werden darf. (Auf Einzelabnahmen, welche auch möglich sind, verzichten wir in diesem Artikel)
















Faktencheck:



E-Nummer, woher kommt die?
Das durch die Economic Commission for Europe (ECE) vereinbarte ECE-Prüfzeichen, auch als E-Kennzeichen, E-Kennzeichnung oder E-Kennung bezeichnet, ist eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen. [wikipedia]
 

Die E-Nummer wird also laut Vereinbarung in der EU in jedem EU Land erstellt und von der zuständigen Behörde für genehmigungspflichtige Bauteile einmalig vergeben. (Bei uns vom KBA -Kraftfahrtbundesamt).



Was steckt hinter der E-Nummer?

Hinter der E-Nummer versteckt sich das Herstellungsland, die Type, die Typgenehmigung  und Hersteller-Codes. E1 ist z.B. Herstellungsland Deutschland.  E3 wäre Italien. (Eine Liste dazu gibt’s in Wikipedia).



Wenn ein Bauteil eine E-Nummer trägt, muss ich eine ABE mitführen?

Grundsätzlich NEIN, denn die Zulassungsfähigkeit  und die Typprüfung sind in der Nummer enthalten.

















Was ist mit Polizei / TÜV Kontrollen?

Polizei, TÜV und andere Behörden haben einen direkten Zugriff auf die Datenbank des KBA und können somit die Nummer überprüfen. 

Der Haken dabei: Es sind nur die deutschen E-Nummern hinterlegt. (Beginnend mit E1….für Deutschland. (Länderliste siehe Wikipedia)



Und was ist mir E-Nummern aus anderen Herstellungsländern?

Die meisten Polizisten und auch TÜV Prüfer akzeptieren auch ohne weitere Nachweise ein Zubehörteil mit einer E-Nummer aus anderen EU Ländern. Manchmal aber auch nicht. Da die Hersteller keine ABE haben, legen sie den Bauteilen gerne Schreiben bei, aus denen hervorgeht, das ihr Bauteil zu jeweiligen Mopped passt bzw. zugelassen ist. Es kann also ratsam sein, so eine Schreiben mitzuführen. Wer keins bekommen hat, sollte den Hersteller darum bitten.



Kann es bei einem Bauteil (z.B. ein Auspuff) trotz E-Nummer zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kommen?

Ja.  Mit der Zeit werden z.B.  Zubehörauspufftöpfe gerne lauter. In einer Kontrolle oder beim TÜV kann dies bemängelt werden, wenn die Lautstärke über den Wert hinausgeht,  welcher hinter der E-Nummer hinterlegt ist bzw. den zulässigen Wert, welcher im Fahrzeugschein steht,  überschreitet.  









Kann ich die hinter einer E-Nummer hinterlegte Typ Genehmigung herausfinden?

Ja, dies geht für die deutschen Nummern telefonisch beim KBA. Für andere Länder müsste man bei der dortigen Behörde nachfragen; (Kenntnisse in der Landessprache sind von Vorteil;-)



E-Nummern und EURO Abgasnorm
Seit letztem Jahr, spätestens seit diesem Jahr, werden neue Motorradmodelle mit entsprechender Euro4 Abgasnorm zugelassen. D.h. fast immer, das Abgas- und Lautstärkewerte eines Auspuffs unterschiedlich ausfallen bzw. Unterschiede in der Typgenehmigung zu den Euro3 Modellen bestehen.  Nun sind beim TÜV Abgasuntersuchungen beim Motorrad relativ tolerant, mit jeder Euro Norm wird es aver strenger. Zu Problemen führt es, wenn ein baugleicher Topf (aber mit alter Euro3 Norm) ans Mopped geschraubt ist. Im Übrigen kommen derzeit etliche große Auspuffhersteller nicht hinterher Ihre neue Modelle homologieren zu lassen, denn die Verfahren sind um einiges aufwendiger geworden.